{"id":70,"date":"2015-05-09T10:47:25","date_gmt":"2015-05-09T08:47:25","guid":{"rendered":"http:\/\/www.pixolum.com\/blog\/?p=70"},"modified":"2020-08-03T12:14:56","modified_gmt":"2020-08-03T10:14:56","slug":"urheberrecht-nutzungsrecht-bilder-schweizer-gesetz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.pixolum.com\/blog\/fotografie\/urheberrecht-nutzungsrecht-bilder-schweizer-gesetz","title":{"rendered":"Wer hat Urheberrecht f\u00fcr Bilder nach Schweizer Gesetz?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Hat der Fotograf in der Schweiz in jedem Fall das Urheberrecht an seinen Bildern? Die Flut an Bildern im Internet\u00a0ist nicht mehr zu bremsen &#8211; oft werden Bilder un\u00fcberlegt ver\u00f6ffentlicht oder gar ver\u00e4ndert. In der Schweiz gibt es mit dem Urheberrecht und Pers\u00f6nlichkeitsschutz zwei konkurrierende Gesetze, die auf diese Thematik Einfluss nehmen. Lesen Sie diesen Artikel um zu erfahren, was bei einem Shooting gekl\u00e4rt werden muss, um die Rechte und Verwendung eindeutig zu kl\u00e4ren.<\/strong><\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"img-responsive alignnone wp-image-1717 size-full\" src=\"https:\/\/www.pixolum.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/urheberrecht-bilder-gesetz-schweiz.jpg\" alt=\"urheberrecht bilder schweiz\" width=\"800\" height=\"444\" title=\"\" srcset=\"https:\/\/www.pixolum.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/urheberrecht-bilder-gesetz-schweiz.jpg 800w, https:\/\/www.pixolum.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/urheberrecht-bilder-gesetz-schweiz-250x139.jpg 250w, https:\/\/www.pixolum.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/urheberrecht-bilder-gesetz-schweiz-768x426.jpg 768w, https:\/\/www.pixolum.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/urheberrecht-bilder-gesetz-schweiz-700x389.jpg 700w, https:\/\/www.pixolum.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/urheberrecht-bilder-gesetz-schweiz-120x67.jpg 120w\" sizes=\"auto, (max-width: 800px) 100vw, 800px\" \/><\/p>\n<h2>Hat der Fotograf immer das\u00a0Urheberrecht?<\/h2>\n<p>Um diese Frage zu beantworten, richten wir uns ganz nach dem <strong>schweizerischen Bundesgesetz<\/strong> \u00fcber das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (<a href=\"https:\/\/www.admin.ch\/opc\/de\/classified-compilation\/19920251\/index.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">BGE 231.1<\/a>), welche sich auf die Bundesverfassung st\u00fctzen. Die Fotografie f\u00e4llt unter das Kapitel &#8222;Das Werk&#8220; und wird unter Art. 2 Absatz 2g als &#8222;fotografische, filmische und andere visuelle oder audiovisuelle Werke&#8220; kategorisiert. Als Urheber gilt grunds\u00e4tzlich die nat\u00fcrliche Person, welche das Bild geschaffen hat. <strong>Das Urheberrecht gilt jedoch nur, wenn eine geistige Sch\u00f6pfung durch den Fotografen stattgefunden hat.<\/strong> Was heisst das? Ein Bild darf kein Zufallsprodukt sein, oder rein durch ein technisches Verfahren entstehen. Es muss eine Gedanken\u00e4usserung des Fotografen sichtbar sein.<\/p>\n<div class=\"pixol-adsense-mitte-beginn-artiel\" style=\"float: right;\" id=\"pixol-1565012714\"><script async type=\"text\/javascript\" src=\"\/\/cdn.carbonads.com\/carbon.js?serve=CE7IL2JM&placement=wwwpixolumcom\" id=\"_carbonads_js\"><\/script><\/div><p>Gelten w\u00fcrde hier beispielsweise die Wahl eines speziellen Bildausschnitts, der Zeitpunkt des Ausl\u00f6sens f\u00fcr einen optimalen Schattenwurf, oder das Anweisen des Models zu bestimmten Posen (BGE III 168 E. 5.2, S. 175). \u00a0Der Grat der Bestimmung, ob geistige Sch\u00f6pfung stattgefunden hat oder nicht, ist schmal. In der Schweiz sind Rechtsf\u00e4lle bekannt, in welchen Fotografen das Urheberrecht abgesprochen wurde, weil der Bildausschnitt zu klassisch war &#8211; resp. nach Ansicht des Gerichts dem allgemeinen Standard entsprach. Nicht als geistige Sch\u00f6pfung gelten w\u00fcrde zum Beispiel die Wahl des Filters oder die angebrachten Kulissen, da dies statische oder technische Faktoren sind. Ausschlaggebend ist also der individuelle Charakter des Bildes. <strong>Alleine das Dr\u00fccken des Ausl\u00f6sers reicht demnach noch nicht, um in Genuss des Urheberrechts zu kommen. <\/strong>Trotzdem\u00a0muss aber grunds\u00e4tzlich immer zwingend davon ausgegangen werden, dass der Fotograf die Urheberrechte besitzt.<\/p>\n<p>Dieser Herr geht mit gutem Beispiel voran:<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"img-responsive alignnone wp-image-75 size-full\" title=\"fotograf geistige sch\u00f6pfung\" src=\"https:\/\/www.pixolum.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/Urheberrecht-Fotos-Schweiz.jpg\" alt=\"Urheberrecht Bilder Schweiz\" width=\"1150\" height=\"1278\" srcset=\"https:\/\/www.pixolum.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/Urheberrecht-Fotos-Schweiz.jpg 1150w, https:\/\/www.pixolum.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/Urheberrecht-Fotos-Schweiz-250x278.jpg 250w, https:\/\/www.pixolum.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/Urheberrecht-Fotos-Schweiz-800x889.jpg 800w, https:\/\/www.pixolum.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/Urheberrecht-Fotos-Schweiz-768x853.jpg 768w, https:\/\/www.pixolum.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/Urheberrecht-Fotos-Schweiz-120x133.jpg 120w\" sizes=\"auto, (max-width: 1150px) 100vw, 1150px\" \/><\/p>\n<h3>Welche Bilder darf man ver\u00f6ffentlichen und ver\u00e4ndern?<\/h3>\n<p>Werden die oben genannten Bedingungen aber erf\u00fcllt, so hat der Urheber das alleinige Recht zu bestimmen, wie und wann das Bild verwendet werden darf. Erh\u00e4lt man also Bilder von einem Fotografen zur Voransicht, muss man erst nachfragen, ab wann die Bilder ver\u00f6ffentlicht werden d\u00fcrfen. Zudem d\u00fcrfen die Bilder in keiner Weise ohne das Einverst\u00e4ndnis des Urhebers\u00a0ver\u00e4ndert werden. Dazu z\u00e4hlt nur schon die Ver\u00e4nderung von Farbwerten oder das Zuschneiden eines Bildes (BGE 231.1, Art. 10, Art. 11).<\/p><div class=\"pixol-inhalt_3\" style=\"margin-bottom: 30px;\" id=\"pixol-2729520395\"><h4>Kennst du schon meine 52 weltbesten Spickzettel?<\/h4>\r\n<div class=\"spickteaser\">\r\n<div class=\"row\">\r\n<div class=\"col-sm-7\">\r\n\t<a href=\"https:\/\/www.pixolum.com\/blog\/downloads\/fotografie-spickzettel?utm_source=pixolum&utm_medium=blog_inarticle&utm_campaign=spk_pix_sale_30&utm_term=p79\"><img class=\"alignnone size-full wp-image-8300\" src=\"https:\/\/www.pixolum.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/10\/Fotospickzettel-pixolum-500px.jpg\" alt=\"Fotografie Spickzettel\" loading=\u201dlazy\u201d \/><\/a>\r\n\t<\/div>\r\n<div class=\"col-sm-5\">\r\n<a href=\"https:\/\/www.pixolum.com\/blog\/downloads\/fotografie-spickzettel?utm_source=pixolum&utm_medium=blog_inarticle&utm_campaign=spk_pix_sale_30&utm_term=p79\">\r\n\t<ul class=\"check_icon_list check_icon_list--spickzettel\">\r\n\t\t<li>Mein ganzes Fotowissen<\/li>\r\n\t\t<li>Bessere Fotos in 5 Minuten<\/li>\r\n\t\t<li>Referenz zum Nachschlagen<\/li>\r\n\t\t<li>Kompakt, immer dabei!<\/li>\r\n\t\t<li>Rabatt nicht verpassen!<b><span>-50%<\/span><\/b><\/li>\r\n\t<\/ul>\r\n\t<div class=\"trenner_30\"><\/div>\r\n<\/a>\r\n<a href=\"https:\/\/www.pixolum.com\/blog\/downloads\/fotografie-spickzettel?utm_source=pixolum&utm_medium=blog_inarticle&utm_campaign=spk_pix_sale_30&utm_term=p79\" class=\"btn btn-primary btn-lg btn-block\">Ou ja, zeig mal!<\/a><\/div>\r\n<\/div>\r\n<\/div>\r\n<hr><\/div>\n<p>In der Schweiz existiert \u00a0das Recht auf Pers\u00f6nlichkeitsschutz, welches Regelungen zum <a href=\"https:\/\/www.pixolum.com\/fotografie\/recht-am-eigenen-bild-diese-regeln-gelten\">Recht am eigenen Bild<\/a> beinhaltet. Ver\u00f6ffentlicht der Fotograf die Bilder in einem unerw\u00fcnschten Zusammenhang aus Sicht der fotografierten Person, so kann sie dies rechtlich anfechten. Als politisch Links orientierte Person m\u00f6chte man ja nicht auf einem Kampagnen-Plakat einer rechtsorientierten Partei dargestellt werden &#8211; und umgekehrt. So sollte man auch als Fotograf immer R\u00fccksprache halten und das Einverst\u00e4ndnis vorab einholen. Dieses Thema werden wir in einem separaten Beitrag vertiefen.<\/p>\n<p>Detaillierte Infos zur Ver\u00f6ffentlichung von Bildern finden Sie <a href=\"https:\/\/www.edoeb.admin.ch\/edoeb\/de\/home\/datenschutz\/Internet_und_Computer\/veroeffentlichung-von-fotos.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">hier auf der Seite des Bundes f\u00fcr Eidgen\u00f6ssischen Datenschutz.\u00a0<\/a><\/p>\n<h2>Hat ein Stylist oder Model auch Urheberrecht an einem Bild?<\/h2>\n<p>Im ersten Moment k\u00f6nnte man annehmen, dass ein Model oder ein Stylist gleichermassen an der Schaffung eines Bildes beteiligt ist\u00a0und Urheberrechte besitzt, da diese massgeblich zu einem tollen Bild beitragen.\u00a0Das schweizerische Gesetz regelt die Miturheberschaft im URG Art. 7\u00a0wie folgt:<\/p>\n<ul class=\"iconlist\">\n<li>Haben mehrere Personen als Urheber oder Urheberinnen an der Schaffung eines Werks mitgewirkt, so steht ihnen das <strong>Urheberrecht gemeinschaftlich<\/strong> zu.<\/li>\n<li>Haben sie nichts anderes vereinbart, so k\u00f6nnen sie das Werk nur mit Zustimmung aller verwenden; die Zustimmung darf nicht wider Treu und Glauben verweigert werden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Alleine nach diesem Artikel w\u00e4ren das Model und die Stylistin also im Besitz der Miturheberschaft. <strong>Aaaaaaaber&#8230;<\/strong>. Im oberen Abschnitt haben wir gelernt, dass geistige Sch\u00f6pfung stattfinden muss, und das Bild einen individuellen Charakter braucht, damit ein Urheberrecht entstehen kann. Exakt zu dem Zeitpunkt, indem das Bild entsteht, ist der Fotograf der einzige, der eine geistige Sch\u00f6pfung erzielt. Wie die Individualit\u00e4t ins Bild kommt (durch Make-up oder Kleidung des Models etc.) ist irrelevant. Die Umst\u00e4nde der Entstehung und Vorbereitung haben also keinen Einfluss auf die Urheberschaft. <strong>Aus diesem Grund erhalten weitere am Set beteiligte Personen nicht automatisch das Miturheberrecht<\/strong>. Nat\u00fcrlich kann dies zusammen mit dem Fotografen individuell vertraglich anders vereinbart werden.<\/p>\n<h3>Anspruch auf Bilder muss geregelt werden<\/h3>\n<p>Wenn nichts weiter vereinbart ist, bestimmt der Fotograf als Urheber selbst, welche Bilder er herausgeben m\u00f6chte. <strong>Aber auch hier gibt es wieder einen Spezialfall.<\/strong> Arbeitet der Fotograf im Rahmen eines Werkvertrages, wird er f\u00fcr einen bestimmten Zeitraum f\u00fcr einen Zweck gebucht. Dabei\u00a0hat der Auftraggeber mindestens das Nutzungsrecht aller in dieser Zeit entstandener Bilder &#8211; heute digital, fr\u00fcher auch der Negative. In der\u00a0<a href=\"https:\/\/www.pixolum.com\/fotografen\/hochzeitsfotograf-preise-hochzeitsreportage\">Hochzeitsfotografie<\/a> als Beispiel entstehen hier leider immer wieder Missverst\u00e4ndnisse. Um Rechtsf\u00e4lle zu vermeinden, muss klar vertraglich geregelt werden, welche Anspr\u00fcche bestehen. Mit dem Werkvertrag verpflichtet sich der Fotograf\u00a0zur Herstellung eines Werkes, der Besteller zur Leistung einer Verg\u00fctung (OR 363). Nach Gesetz ist das\u00a0Hauptmerkmal eines Werkvertrages die Pflicht zur Herbeif\u00fchrung eines bestimmten Erfolges. Erfolg widerum wird subjektiv vom Fotografen und dem Brautpaar beurteilt, deshalb sollte klar festgelegt werden, wieviele Bilder der Kunde erh\u00e4lt, und wieviele davon z.B. auch retouchiert werden.<\/p>\n<h3>Kennzeichnung der Bilder ist\u00a0Pflicht<\/h3>\n<p>Solange nichts anderes nachgewiesen ist, gilt als Urheber oder als Urheberin, wer auf dem Bild oder bei der Ver\u00f6ffentlichung des Bildes mit dem eigenen Namen, einem Pseudonym oder einem Kennzeichen genannt wird (BGE 231.1, Art. 8, Abs 1-2). Es ist daher wichtig, dass man als Fotograf jedes Bild das man ver\u00f6ffentlicht, entsprechend kennzeichnet &#8211; beispielsweise mit einem <a href=\"https:\/\/www.pixolum.com\/blog\/fotografie\/wasserzeichen-erstellen\">Wasserzeichen versieht<\/a>. <strong>Achtung:<\/strong> Wenn niemand auf dem Bild genannt ist, kann davon ausgegangen werden, dass der Urheber unbekannt ist. In diesem Fall\u00a0k\u00f6nnte\u00a0diejenige Person das Urheberrecht aus\u00fcben, die das Bild\u00a0herausgibt (wenn nicht bereits ver\u00f6ffentlicht). Nat\u00fcrlich liesse sich ein solcher Urheberanspruch anfechten, dies w\u00e4re aber mit viel Aufwand und Kosten f\u00fcr den Nachweis verbunden. Daher: Kein Bild auf \u00f6ffentlichen Plattformen publizieren\u00a0ohne eine sichtbare Nennung des Urhebers!\u00a0 Auf pixolum gibt es die M\u00f6glichkeit, seine hochgeladenen Bilder mit unserem Logo zu branden. Gem\u00e4ss unseren AGB erlaubt uns der Fotograf damit die Ver\u00e4nderung des Bildes, tritt damit die Urheberrechte aber nicht an uns ab\u00a0&#8211; es entsteht damit ein minimaler Schutz f\u00fcr Bilder, die nicht gekennzeichnet sind.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Hat der Fotograf in der Schweiz in jedem Fall das Urheberrecht an seinen Bildern? Die Flut an Bildern im Internet\u00a0ist nicht mehr zu bremsen &#8211; oft werden Bilder un\u00fcberlegt ver\u00f6ffentlicht oder gar ver\u00e4ndert. In der Schweiz gibt es mit dem Urheberrecht und Pers\u00f6nlichkeitsschutz zwei konkurrierende Gesetze, die auf diese Thematik Einfluss nehmen. Lesen Sie diesen [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":1717,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"om_disable_all_campaigns":false,"footnotes":""},"categories":[2],"tags":[128,122],"class_list":["post-70","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-fotografie","tag-fotografie-wissen","tag-fotografie-tipps"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.pixolum.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/70","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.pixolum.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.pixolum.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.pixolum.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.pixolum.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=70"}],"version-history":[{"count":33,"href":"https:\/\/www.pixolum.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/70\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":13668,"href":"https:\/\/www.pixolum.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/70\/revisions\/13668"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.pixolum.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media\/1717"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.pixolum.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=70"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.pixolum.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=70"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.pixolum.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=70"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}