{"id":28499,"date":"2021-03-16T07:43:04","date_gmt":"2021-03-16T06:43:04","guid":{"rendered":"https:\/\/www.pixolum.com\/blog\/?p=28499"},"modified":"2021-03-16T07:50:05","modified_gmt":"2021-03-16T06:50:05","slug":"steuererklaerung-selbstaendige-fotografen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.pixolum.com\/blog\/fotografie\/steuererklaerung-selbstaendige-fotografen","title":{"rendered":"Steuererkl\u00e4rung f\u00fcr Fotografen \u1405 Das muss du beachten"},"content":{"rendered":"<p><strong>Selbstst\u00e4ndiger Fotograf \u2013 das ist f\u00fcr viele Kreative ein absoluter Traumjob. Doch nicht nur ihre Projekte d\u00fcrfen Freiberufler in eigener Regie organisieren, auch die Steuererkl\u00e4rung m\u00fcssen sie jedes Jahr selbst bew\u00e4ltigen. <a href=\"https:\/\/www.pixolum.com\/blog\/fotografie-wissen\">Was ist dabei zu beachten<\/a> und welche Angaben zahlen sich in Steuerminderungen aus?<\/strong><\/p>\n<figure id=\"attachment_28500\" aria-describedby=\"caption-attachment-28500\" style=\"width: 800px\" class=\"wp-caption alignnone\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-28500 size-large\" src=\"https:\/\/www.pixolum.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/03\/Steuererklaerung-fuer-selbststaendige-Fotografen-800x320.jpeg\" alt=\"Tipps Steuern Fotograf\" width=\"800\" height=\"320\" title=\"\"\/><figcaption id=\"caption-attachment-28500\" class=\"wp-caption-text\">Bildquelle: \u00a9Pixelot \u2013 104635459 \/ Adobe Stock<\/figcaption><\/figure>\n<h2>Kleinunternehmer: ja oder nein?<\/h2>\n<p>Wer sich gerade in der Fotobranche selbstst\u00e4ndig macht, fragt sich h\u00e4ufig, ob er die sogenannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen sollte. Sie bringt viele b\u00fcrokratische Erleichterungen mit sich, birgt jedoch auch Nachteile. Folgende Argumente sind wichtig bei der Entscheidung pro oder contra Kleinunternehmen:<\/p>\n<h3><span class=\"headingSquareNumber\">#1<\/span> Was besagt die Kleinunternehmer-Regelung?<\/h3>\n<div class=\"pixol-adsense-mitte-beginn-artiel\" style=\"float: right;\" id=\"pixol-2302952518\"><script async type=\"text\/javascript\" src=\"\/\/cdn.carbonads.com\/carbon.js?serve=CE7IL2JM&placement=wwwpixolumcom\" id=\"_carbonads_js\"><\/script><\/div><p>Wer <a href=\"https:\/\/www.kleinunternehmer.de\/kleinunternehmerregelung.htm\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">als Kleinunternehmer im Sinne des \u00a7 19 UstG gilt<\/a>, stellt seinen Kunden f\u00fcr die erbrachten Leistungen eine Nettosumme in Rechnung, auf die er keine Umsatzsteuer (in der Regel 19 %) erhebt. F\u00fcr den Kunden kann das g\u00fcnstigere Preise bedeuten, f\u00fcr den Fotografen schafft die Regelung eine b\u00fcrokratische Erleichterung: Er ist nicht verpflichtet, eine Umsatzsteuer-Erkl\u00e4rung abzugeben und muss dem Finanzamt keine detaillierte Einnahme-\u00dcberschuss-Rechnung (E\u00dcR) vorlegen. Hier gen\u00fcgt stattdessen eine formlose Gewinnermittlung.<\/p>\n<h3><span class=\"headingSquareNumber\">#2<\/span> Die Voraussetzungen m\u00fcssen stimmen<\/h3>\n<p>Generell d\u00fcrfen Selbstst\u00e4ndige nur dann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, wenn ihr j\u00e4hrlicher Umsatz 22.000 \u20ac nicht \u00fcberschreitet. Dabei rechnet das Finanzamt Teiljahresums\u00e4tze auf 12 Monate hoch: Wer am 01.07. sein Unternehmen gr\u00fcndet und bis Silvester 14.000 \u20ac umsetzt, hat die Grenze aufs Jahr gesehen bereits \u00fcberschritten.<\/p>\n<p>Bei pl\u00f6tzlich steigenden Einnahmen entfallen die Vorteile des \u00a7 19 UstG aber nicht sofort: Wer im <strong>Vorjahr<\/strong> weniger als 22.000 \u20ac umgesetzt hat und im<strong> laufenden Jahr<\/strong> einen Umsatz unter 50.000 \u20ac erzielt, kann die Kleinunternehmerregelung in der aktuellen Steuererkl\u00e4rung noch einmal beanspruchen.<\/p><div class=\"pixol-inhalt_3\" style=\"margin-bottom: 30px;\" id=\"pixol-4274583700\"><h4>Kennst du schon meine 52 weltbesten Spickzettel?<\/h4>\r\n<div class=\"spickteaser\">\r\n<div class=\"row\">\r\n<div class=\"col-sm-7\">\r\n\t<a href=\"https:\/\/www.pixolum.com\/blog\/downloads\/fotografie-spickzettel?utm_source=pixolum&utm_medium=blog_inarticle&utm_campaign=spk_pix_sale_30&utm_term=p79\"><img class=\"alignnone size-full wp-image-8300\" src=\"https:\/\/www.pixolum.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/10\/Fotospickzettel-pixolum-500px.jpg\" alt=\"Fotografie Spickzettel\" loading=\u201dlazy\u201d \/><\/a>\r\n\t<\/div>\r\n<div class=\"col-sm-5\">\r\n<a href=\"https:\/\/www.pixolum.com\/blog\/downloads\/fotografie-spickzettel?utm_source=pixolum&utm_medium=blog_inarticle&utm_campaign=spk_pix_sale_30&utm_term=p79\">\r\n\t<ul class=\"check_icon_list check_icon_list--spickzettel\">\r\n\t\t<li>Mein ganzes Fotowissen<\/li>\r\n\t\t<li>Bessere Fotos in 5 Minuten<\/li>\r\n\t\t<li>Referenz zum Nachschlagen<\/li>\r\n\t\t<li>Kompakt, immer dabei!<\/li>\r\n\t\t<li>Rabatt nicht verpassen!<b><span>-50%<\/span><\/b><\/li>\r\n\t<\/ul>\r\n\t<div class=\"trenner_30\"><\/div>\r\n<\/a>\r\n<a href=\"https:\/\/www.pixolum.com\/blog\/downloads\/fotografie-spickzettel?utm_source=pixolum&utm_medium=blog_inarticle&utm_campaign=spk_pix_sale_30&utm_term=p79\" class=\"btn btn-primary btn-lg btn-block\">Ou ja, zeig mal!<\/a><\/div>\r\n<\/div>\r\n<\/div>\r\n<hr><\/div>\n<h3><span class=\"headingSquareNumber\">#3<\/span> Welche Vorteile bietet der Verzicht?<\/h3>\n<p>Unabh\u00e4ngig von der Umsatzh\u00f6he kann jeder selbstst\u00e4ndige Fotograf auf die Kleinunternehmerregelung verzichten. Dann ist er zu einer Umsatzsteuer-Erkl\u00e4rung verpflichtet und \u2013 je nach Umsatzh\u00f6he \u2013 zu regelm\u00e4\u00dfigen Vorsteueranmeldungen. Hier bilanziert er die eingenommene Umsatzsteuer aus den <a href=\"https:\/\/www.pixolum.com\/blog\/fotografie\/rechnungen-pflichtangaben\">eigenen Rechnungen<\/a> mit der gezahlten Umsatzsteuer (Vorsteuer) aus Rechnungen anderer Unternehmer, die zu seinen Betriebskosten z\u00e4hlen. Wer hier gro\u00dfe Investitionen t\u00e4tigt (z.B. f\u00fcr eine teure neue Fotoausr\u00fcstung) und demgegen\u00fcber wenig Umsatzsteuer einnimmt, erh\u00e4lt die Differenz vom Finanzamt erstattet.<\/p>\n<div class=\"tippbox\">\n<h5>Achtung Sonderfall<\/h5>\n<p>Besonders hoch f\u00e4llt der \u00dcberschuss f\u00fcr Selbstst\u00e4ndige aus, deren Auftraggeber im europ\u00e4ischen Ausland sitzen. Aufgrund der <strong>Reverse-Charge-Regelung<\/strong> stellt z.B. ein deutscher Fotograf seinen luxemburgischen Kunden eine Nettorechnung ohne ausgewiesene Umsatzsteuer, zahlt aber unter Umst\u00e4nden selbst regelm\u00e4\u00dfig hohe Vorsteuerbetr\u00e4ge durch Kosten, die ihm am Arbeitsort Deutschland entstehen. In diesem Fall entsteht eine <strong>negative Umsatzsteuerbilanz<\/strong> und der Fotograf hat Anspruch auf Erstattung durch das Finanzamt. Die Kleinunternehmerregelung w\u00fcrde diese Verh\u00e4ltnisse nicht abbilden k\u00f6nnen und den Fotografen finanziell benachteiligen.<\/p>\n<\/div>\n<h3><span class=\"headingSquareNumber\">#4<\/span> Gibt es weitere Nachteile der Kleinunternehmerregelung?<\/h3>\n<p>Wer die Vorteile beansprucht, muss in jeder Rechnung an Kunden vermerken, dass <strong>\u201egem\u00e4\u00df \u00a7 19 UStG keine Umsatzsteuer berechnet wird\u201c<\/strong>. Damit offenbart man zumindest gesch\u00e4ftlichen Kunden, die geltende Regelungen kennen, welchen Umsatz man j\u00e4hrlich erwirtschaftet. Wer hier \u201egro\u00dfe Fische\u201c an Land ziehen will, verzichtet zuweilen lieber auf die Kleinunternehmerregelung, um mehr Professionalit\u00e4t zu suggerieren.<\/p>\n<h3>Gewerbetreibender oder Freiberufler?<\/h3>\n<p>Neben der Frage nach der Kleinunternehmer-Option ist die Einordnung als Gewerbetreibender oder Freiberufler f\u00fcr Fotografen entscheidend. Der Vorteil f\u00fcr Freiberufler: Sie m\u00fcssen weder Gewerbesteuer entrichten noch unterliegen sie der Bilanzpflicht oder sind zur Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer verpflichtet.<\/p>\n<p>Allerdings erlangt man als Fotograf nicht automatisch den begehrten Status als Freiberufler. Die Voraussetzung ist hier, dass ein Fotograf im Sinne einer Journalisten-T\u00e4tigkeit Bilder erstellt, die \u201eals aktuelle Nachrichten \u00fcber Zust\u00e4nde oder Ereignisse politischer, wirtschaftlicher, gesellschaftlicher oder kultureller Art f\u00fcr sich selbst sprechen\u201c.<\/p>\n<p>Auch rein k\u00fcnstlerische Fotografie <a href=\"https:\/\/www.existenzgruender.de\/SharedDocs\/BMWi-Expertenforum\/Gruendungsplanung\/Freie-Berufe\/kuenstl-publ-Taetig\/Selbstaendige-Fotografin-erste-Schritte.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">f\u00e4llt in die Freiberufler-Kategorie<\/a>. Die typischen Auftr\u00e4ge wie Passbilder, Hochzeitsfotos oder Produktfotos stuft die Rechtsprechung hingegen als \u201eFotodesign\u201c ein und ordnet sie einer gewerblichen T\u00e4tigkeit zu.<\/p>\n<h2><strong>Kosten m\u00fcssen belegt sein<\/strong><\/h2>\n<p>Ganz gleich, ob Kleinunternehmer ihren Gewinn formlos ermitteln oder ob umsatzsteuerpflichtige Fotografen daf\u00fcr die E\u00dcR bem\u00fchen m\u00fcssen \u2013 die angegebenen Betriebskosten m\u00fcssen in jedem Fall ordentlich belegt werden.<\/p>\n<h4>M\u00fcssen Fotografen Belege mit der Steuererkl\u00e4rung einreichen?<\/h4>\n<p>Seit Kurzem verlangen die Finanz\u00e4mter nicht mehr, dass Selbstst\u00e4ndige ihre Belege \u00fcber Betriebsausgaben gleichzeitig mit der Steuererkl\u00e4rung einreichen. Dennoch empfiehlt es sich, die Rechnungen systematisch abzulegen, da das Finanzamt jederzeit ihre Vorlage verlangen kann. Nach zehn Jahren l\u00e4uft die gesetzliche Aufbewahrungspflicht ab und Fotografen d\u00fcrfen ihren Steuer-Aktenschrank um einen Ordner erleichtern.<\/p>\n<h4>Was z\u00e4hlt zu den Betriebsausgaben?<\/h4>\n<p>Prinzipiell k\u00f6nnen selbstst\u00e4ndige Fotografen hier s\u00e4mtliche Kosten geltend machen, die beim Betrieb ihrer Unternehmung anfallen. Neben der Fotoausr\u00fcstung, Bildbearbeitungssoftware und B\u00fcroausstattung gilt das auch f\u00fcr Reise- und \u00dcbernachtungskosten, Werbekosten, Fortbildungskosten, berufsbezogene Versicherungen, Gesch\u00e4ftskontogeb\u00fchren, Steuerberatungskosten und die Kosten f\u00fcr gemietete R\u00e4ume und\/oder ein h\u00e4usliches Arbeitszimmer.<\/p>\n<h4>Welche Sonderausgaben lassen sich zus\u00e4tzlich geltend machen?<\/h4>\n<p>Neben den Betriebsausgaben k\u00f6nnen selbstst\u00e4ndige Fotografen Sonderausgaben <a href=\"https:\/\/www.steuba.de\/einkommensteuer\/sonderausgaben-definition-beispiele\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">in der Steuererkl\u00e4rung angeben<\/a>, die ihren Gewinn mindern und damit die Einkommenssteuer senken. Hierzu z\u00e4hlen etwa:<\/p>\n<ul class=\"iconlist\">\n<li><strong>Vorsorgeaufwendungen:<\/strong> Hierzu z\u00e4hlen die Beitr\u00e4ge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Selbstst\u00e4ndige k\u00f6nnen hier Kosten bis zu einem H\u00f6chstbetrag von 2800 \u20ac geltend machen. Dieses Limit gilt insbesondere dann, wenn zus\u00e4tzlich zur Basisversorgung noch kostenpflichtige Wahlleistungen wie Krankentagegeldanspruch oder Auslandskrankenversicherungen steuerlich geltend gemacht werden. Die Basisbeitr\u00e4ge zur Kranken- und Pflegeversicherung k\u00f6nnen hingegen voll abgezogen werden, auch wenn sie den H\u00f6chstbetrag \u00fcbersteigen.<\/li>\n<li><strong>Kinderbetreuungskosten:<\/strong> Hier k\u00f6nnen Eltern Kosten anbringen, die f\u00fcr die Unterbringung ihrer Kinder in Tagesst\u00e4tten, Kinderg\u00e4rten und bei Tagesm\u00fcttern entstehen. Generell k\u00f6nnen hier zwei Drittel der Betreuungskosten bis zu einer H\u00f6he von 4000 \u20ac j\u00e4hrlich geltend gemacht werden.<\/li>\n<li><strong>(Erst-)Ausbildungskosten:<\/strong> Wer f\u00fcr die Ausbildung als Fotograf oder ein Studium einen Kredit aufgenommen hat, den er aktuell zur\u00fcckzahlt, kann hier die j\u00e4hrlich anfallenden Zinsen absetzen. Voraussetzung ist, dass die Ausbildung direkt mit dem ausge\u00fcbten Beruf als Fotograf in Zusammenhang steht. Ausbildungskosten sind bis zu einem Betrag von 6000 \u20ac j\u00e4hrlich als Sonderausgabe absetzbar.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Neben den genannten Posten fallen auch Spenden, Beitr\u00e4ge f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Vereine, der Unterhalt von Angeh\u00f6rigen, Krankheitskosten und Beerdigungskosten unter die Sonderausgaben. Die Voraussetzung, dass das Finanzamt sie als steuermindernd anerkennt, ist in jedem Fall eine ordentliche Rechnung.<\/p>\n<h2><strong>Abschreibungen: Was ist zu beachten? <\/strong><\/h2>\n<p>Gerade zu Beginn ihrer selbstst\u00e4ndigen Laufbahn haben Fotografen hohe Investitionskosten f\u00fcr ihre technische Ausstattung. Das m\u00fcndet nicht automatisch in einer geringen Steuerlast, denn viele Ausr\u00fcstungsgegenst\u00e4nde flie\u00dfen nicht sofort voll in die Betriebskosten ein:<\/p>\n<blockquote>\n<h4>Teurer als 800 \u20ac &#8211; hier ist die Abschreibung \u00fcber die Nutzungsdauer Pflicht!<\/h4>\n<\/blockquote>\n<p>Eine Fotoausr\u00fcstung f\u00fcr 2000 \u20ac \u00fcbersteigt deutlich die Definition eines \u201egeringwertigen Wirtschaftsguts\u201c \u2013 der Besitzer darf sie deshalb nicht im Anschaffungsjahr vollst\u00e4ndig in seine Betriebsausgaben einbringen. Stattdessen wird der Nettopreis auf die Nutzungsdauer verteilt und flie\u00dft per j\u00e4hrlicher Abschreibung in die Betriebskosten mit ein. Die durchschnittliche Nutzungsdauer eines Ger\u00e4ts <a href=\"https:\/\/www.ihk-muenchen.de\/ihk\/documents\/Recht-Steuern\/Steuerrecht\/Einkommensteuer\/AfA-Tabelle-AV.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">legt die AfA-Tabelle fest<\/a>: F\u00fcr Fotoger\u00e4te rechnet man mit 7 Jahren, bei einem Notebook kalkuliert man 3 Jahre ein.<\/p>\n<p>Achtung: Bei Abschreibungen liegt stets der Nettopreis zugrunde. Die Umsatzsteuer der betreffenden Rechnung flie\u00dft hingegen im Anschaffungsjahr voll in die Vorsteuererkl\u00e4rung mit ein.<\/p>\n<blockquote>\n<h4>Geringwertige Wirtschaftsg\u00fcter = sofortige Sonderabschreibung<\/h4>\n<\/blockquote>\n<p>Wer sich Arbeits- oder B\u00fcroger\u00e4te anschafft, die weniger als 800 \u20ac (ab 2021: 1000 \u20ac) kosten, darf sie unter Umst\u00e4nden noch im Anschaffungsjahr vollst\u00e4ndig absetzen. Der Gesetzgeber definiert die geringwertigen Wirtschaftsg\u00fcter gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/estg\/__6.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a7 6 Abs. 2 EstG als\u00a0<\/a>abnutzbare und bewegliche Wirtschaftsg\u00fcter, die selbstst\u00e4ndig nutzbar sind.<\/p>\n<p>In der Praxis hei\u00dft das: Der Kaffeevollautomat f\u00fcrs B\u00fcro, der 599 \u20ac gekostet hat, kann sofort voll in die Betriebsausgaben einflie\u00dfen. Ein zus\u00e4tzliches Objektiv dagegen unterschreitet wom\u00f6glich die Grenze von 800 \u20ac, kann aber per Definition nicht selbstst\u00e4ndig genutzt werden und f\u00e4llt daher unter die mehrj\u00e4hrige Abschreibungs-Regelung.<\/p>\n<h2><strong>Fazit: Steuern sind ein wichtiges Thema<\/strong><\/h2>\n<p>Endlich der eigene Chef sein \u2013 ein Traum, wenn da nur nicht die komplizierte Steuererkl\u00e4rung w\u00e4re. Doch selbstst\u00e4ndige Fotografen tun gut daran, sich in die aktuellen Rechtsgrundlagen einzuarbeiten, um bares Geld bei Umsatz- und Einkommenssteuer zu sparen. Wer sein Steuersystem dann individuell perfektioniert hat, legt damit den besten Grundstein f\u00fcr den Erfolg der eigenen Foto-Unternehmung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Selbstst\u00e4ndiger Fotograf \u2013 das ist f\u00fcr viele Kreative ein absoluter Traumjob. Doch nicht nur ihre Projekte d\u00fcrfen Freiberufler in eigener Regie organisieren, auch die Steuererkl\u00e4rung m\u00fcssen sie jedes Jahr selbst bew\u00e4ltigen. Was ist dabei zu beachten und welche Angaben zahlen sich in Steuerminderungen aus? Kleinunternehmer: ja oder nein? 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