TFP Vertrag – Inhalt und Vertragsvorlage zum Download

Bei einem professionellen Time for Prints (TFP)-Shooting, sollten beiden Seiten – Model wie auch Fotograf – nicht auf einen TFP Vertrag verzichten. Hier sind alle Rechten und Pflichten beider Parteien genau beschrieben. So kann man sicher gehen, dass es nach dem Shooting zu keinen Meinungs-Verschiedenheiten kommt.

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Willst du dich zuerst über TFP Shootings informieren? Dann lies hier unseren Artikel über Time for Prints Fotoshootings.

Was muss ein TFP Vertrag zwingend beinhalten?

Wer sich zum ersten Mal mit den Eigenheiten einer „Time for Prints“ Zusammenarbeit beschäftigt, der steht vor der Frage: Was muss zwingend mit dem TFP Vertrag geregelt sein?

tfp vertrag inhaltDer Inhalt eines TFP-Vertrags sollte klar regeln, in welchem Rahmen der TFP-Fotograf und das TFP-Model zusammentreffen. Der Schwerpunkt der Vereinbarung liegt auf der unentgeltlichen Zusammenarbeit – beide Seiten zahlen nichts für das Shooting. Damit entfällt das Model-Gehalt und der Verdienst des Fotografen. Der schwierigste Part eines TFP-Vertrags liegt in der Nutzung der Bilder, die das Ergebnis der Zusammenarbeit sind. Hier treffen zwei grundlegende Rechte aufeinander:

Da sich diese beiden Gesetze „beissen“ müssen im TFP Vertrag klare Verhältnisse geschaffen werden.

Die fünf wichtigsten Sektionen eines TFP-Vertrags

Wer darf die Bilder wie nutzen? In jedem Fall ist es wichtig, sich in einem Gespräch zu einigen. Ein einseitiger Vertrag kann angefochten werden, und wird einer Klage nicht standhalten. Ein offenes Gespräch gibt zudem Sicherheit und eine gute Basis für ein gelungenes Shooting.

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  • Die TFP Vertragsparteien

In diesem ersten Passus wird ganz eindeutig festgelegt, wer die Vertragsparteien sind, d.h. zwischen wem der Vertrag geschlossen wird. Das sind in aller Regel der Fotograf und das Model. Wichtig ist bereits hier zu beachten, dass den Vertrag bei minderjährigen Models die Eltern unterschreiben müssen, damit dieser wirksam ist. Korrekte und vollständige Adressen, sowie das genaue Datum des Shootings ist ebenfalls Pflicht.

Streitpunkt: Zeit der Veröffentlichung

Ein wichtiger Punkt – der immer wieder vergessen wird – ist die Vereinbarung, wann und unter welchen Bedingungen die Bilder veröffentlicht werden dürfen. Oft schickt der Fotograf dem Model gleich nach dem Shooting ein paar erste Bilder zur Voransicht. Teilt das Model diese unbearbeiteten Bilder dann bereits auf Facebook, könnte das dem Fotografen sauer aufstoßen. Vereinbart einen Veröffentlichungs-Zeitpunkt. Zudem sollte ebenfalls geregelt werden, dass bei jedem veröffentlichten Bild die Parteien genannt und verlinkt werden.

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  • Der TFP Vertrag aus Sicht des Models

Ein TFP-Vertrag muss zwingend klären, in welchem Umfang das Model die entstandenen Bilder nutzen darf. Grundsätzlich gehören die Fotos dem Fotografen, schließlich ist er der Urheber. Im Vertrag wird geregelt, in welchem Umfang er dem Model Nutzungsrechte zugesteht. Zumeist darf das Model die Fotos für nicht-kommerzielle Zwecke nutzen. Uploads auf Facebook und anderen Social Media Kanälen wäre in diesem Fall aber erlaubt – falls nicht anders vereinbart. Insbesondere möchte ein TFP-Model sehr oft durch die Zusammenarbeit Bildmaterial für die Eigenwerbung und eine umfangreiche Sedcard erhalten. Möchte es die Bilder außerhalb dieses Rahmens nutzen, muss dies im Vertrag klar benannt werden.

Von Akt-Shootings auf TFP Basis ist tendenziell abzuraten. Nicht nur, weil sich viele schlechte Fotografen in diesem Bereich tummeln, sondern auch weil der Fotograf die Bilder Nutzen kann wie er möchte. Falls man aber eine Vereinbarung treffen kann, dass die Bilder z.B. nur an bestimmten Orten (oder gar nicht) veröffentlicht werden, kann auch ein Akt TFP Shooting eine spannende Erfahrung sein.

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Als Model solltest du darauf achten, dass ein Abgabetermin und eine Mindest-Anzahl von Bildern vereinbart ist. Oft kommt es vor, dass der Fotograf sich etwas viel Zeit lässt und nur vereinzelt Bilder schickt.

  • Der TFP-Vertrag aus Sicht des Fotografen

Der Fotograf ist der Urheber des Bildmaterials, weshalb die Nutzungs- und Urheberrechte bei ihm liegen. Er ist der einzige, der die Bilder bearbeiten darf. Im TFP-Vertrag sollte deutlich werden, dass der Fotograf die Fotos auch für seine Werbezwecke nutzen darf. Sind Model und Fotograf gleichgestellt, wird zugleich ausgeschlossen, dass der TFP-Fotograf die Bilder für kommerzielle Zwecke verwenden darf – das ist schließlich nicht der Sinn eines TFP-Shootings.

Aus dem Vertrag sollte auch hervorgehen, in welchem zeitlichen Rahmen und an welchem Ort die Zusammenarbeit stattfindet. Außerdem sollte klar werden, dass beide Parteien keine Vergütung erhalten.

Versichere dich als Fotograf, dass das Model eine gewisse Ernsthaftigkeit in einem solchen Shooting sieht. Schon während dem Shooting wirst du merken, wie deine Bilder beim Model ankommen – respektive wie es sich selbst sieht. Pauschal unzufriedene Models können auch im Nachhinein zu Streitigkeiten führen. In diesem Fall: lieber abbrechen.

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Visagistin für TFP Shooting: Ein Sonderfall?

Wird für das Shooting eine Visagistin gebucht, dann sollte im Vertrag festgehalten werden, wer die Kosten dafür trägt. Zumeist teilen sich das Model und der Fotograf die Kosten. Falls die Visagistin Teil des TFP-Vertrags ist, werden ihr in aller Regel dieselben Rechte wie dem Model eingeräumt. Das heisst, sie dürfen die Bilder für Werbezwecke im nicht-kommerziellen Bereich nutzen. Auf dieser Website findest du noch etwas mehr Infos zu kommerzieller Nutzung.

TFP Vertrag als Vorlage und zum Download

 Niemand muss sich die Mühe machen, und für das Erstellen eines Time for Prints-Vertrag einen eigenen Rechtsanwalt oder sonstige rechtliche Hilfen in Anspruch nehmen. Hier findet sich eine Vorlage für den individuellen TFP-Vertrag zum Download, die alle wichtigen Klauseln für beide Parteien enthält und eine gleichberechtige Zusammenarbeit ermöglicht. Der TFP-Vertrag steht zum Download bereit:

pixolum Autor und Fotograf pixolum
Über den Autor

Patrick ist der Gründer von pixolum und versorgt dich seit 2012 mit spannendem Fotografie-Stoff. Neben seiner Leidenschaft für Kameras & Design unterstützt er kreative Köpfe beim Aufbau ihres Business. Er trinkt jeden Tag 7 Kaffees aus der pixolum Tasse, ist absoluter SEO Nerd und beginnt mehr, als er zu Ende bringen kann.

2 Gedanken und Fragen

  1. Ulrich Tausend

    „______ w
    erden weiter ebenfalls alle Urheber-
    und Nutzungsrechte der Fotos und
    Videos übertragen. “
    Soweit ich weiß kann man Urheberrechte im deutschen Recht nicht übertragen. Ist der Vertrag so gültig?

    1. pixolum

      Da hast du recht Ulrich. Im Normalfall gibt es nur einen Urheber – in 99% der Fällen der Fotograf. Definiert wird das darüber, wo das kreative Schaffen stattfindet. Nehmen wir aber an, das Model führt das Shooting, hat die Shooting-Liste erstellt, Posen und Gadgets vorbereitet und der Fotograf muss nur noch abdrücken – da könnte man von einem geteilten Urheberrecht, oder eben übertragenem Recht sprechen. Oder das Urheberrecht liegt in diesem Falle sogar ganz beim Model. Das Model könnte die Urheberschaft aber mit dem Fotografen teilen, oder ihm dieses Zusprechen.

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