Recht am eigenen Bild – diese Regeln gelten!

Für jeden Menschen gelten universelle Persönlichkeitsrechte, die verhindern, dass die Würde des Menschen antastbar ist. Das Recht am eigenen Bild ist ein Teil des Persönlichkeitsrechts. Indem man für ein Shooting gebucht wird, gibt man dieses Recht teilweise auf. Beim Fotografieren in der Öffentlichkeit gelten wieder andere Regeln. Was muss man in welcher Situation beachten? Und wie schützt man sich als Fotograf, aber auch als Model?

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Was ist das Recht am eigenen Bild?

In Deutschland wie auch anderen Ländern gilt das allgemeine Persönlichkeitsrecht. In Bezug auf die Fotografie bedeutet es vor allem, dass man selbst entscheiden darf, welche Bilder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfen. Grundsätzlich hat also jeder das Recht am eigenen Bild. Trotzdem gibt es Ausnahmen und Widersprüche im Zusammenhang mit dem Urheberrecht.

Fotografieren im Öffentlichen Raum

Fotografiert man im öffentlichen Raum ein Kunstwerk, eine Kirche oder sonst an einem Ort mit vielen Menschen, dann lichtet man oft gezwungenermaßen Personen ab. Solange diese nicht das Hauptmotiv darstellen, ist ein solches Bild harmlos und darf veröffentlicht werden. Eine „mitfotografierte“ Person hat jedoch das Recht, den Fotografen anzusprechen und die Löschung des Bildes zu fordern. Fotografiert man jedoch gezielt eine Person im öffentlichen Raum, so sollte man diese spätestens nach dem Foto um Erlaubnis fragen.

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Bei der Veröffentlichung von Bildern ist vor allem der Zusammenhang und die Art der Veröffentlichung wichtig. Auf einem privaten Blog oder sozialen Medien kann man grundsätzlich mit wenig Einspruch rechnen. Wird das Bild jedoch für eine Medien-Kampagne oder politische Zwecke eingesetzt, so wird das ganze schon etwas heikler. In diesem Fall steht das Recht am eigenen Bild über dem Urheberrecht.

Street-Fotografie: Bessere Bilder mit mehr Risiko?

Die Street-Fotografie lebt davon, Menschen und die aktuelle Situation völlig ehrlich darzustellen. Würde man jede Person vor dem Fotografieren um Erlaubnis fragen, so würden die Bilder gestellt wirken. Ausdrücke, Emotionen und das Gesamtbild können dadurch verfälscht werden. Trotzdem braucht es die Erlaubnis dieser Person, falls man vorhat, ein Bild später zu veröffentlichen. Entweder man geht also das Risiko ein und verschwindet oder man zeigt der betroffenen Person das gemachte Bild. In den wenigsten Fällen wird danach die Löschung verlangt. Es braucht vielleicht etwas Mut – ist aber in jedem Fall besser als ein Rechtsstreit (bei welchem man in diesem Fall verlieren würde).

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Gesetzesartikel Deutschland und Schweiz

Hier findest du Gesetzesartikel rund um das Recht am eigenen Bild für Deutschland und die Schweiz:

Das Recht am eigenen Bild im Model Release

Das Recht am eigenen Bild wird vor dem Shooting zumeist an den Fotografen oder die Agentur übertragen. Schließlich wäre es sehr unpraktisch, wenn Agenturen oder Fotografen vor jeder Nutzung von Bildmaterial das jeweilige Model kontaktieren müssten, um sich die einmaligen Nutzungsrechte zu sichern. Es ist gang und gäbe, vorab in einem Shooting-Vertrag – auch Model Release Vertrag genannt – festzuhalten, wer welche Rechte erhält. Dieselben Regelungen gelten auch bei einem TFP-Vertrag. In beiden verlinkten Artikeln findest du eine Vertragsvorlage.

Hier sind einige wichtige Inhalte genannt, die unbedingt Beachtung im Model Release finden sollten. Beachtung heisst, man sollte prüfen, ob diese Themen geregelt sind und alle Parteien damit einverstanden sind.

  • Übertragung der Rechte am eigenen Bild: Das Model erhält für ein Shooting meist eine Vergütung in Form von Geld oder Bildern. Als Gegenleistung erhält der Fotograf die Rechte, die Bilder zu nutzen und zu veröffentlichen. Die Übertragung der Bildrechte bedeutet, dass die Bilder ohne zeitliche Begrenzung, weltweit und in allen möglichen Sachverhalten genutzt werden können.
  • Zu den weiteren Bestimmungen gehört oft, dass die Bilder inklusive aller Rechte an Dritte übertragen werden können. Agenturen und Fotografen sichern sich damit die Möglichkeit, die Bilder weltweit weiterverkaufen zu können.
  • Als Model kann man sich mit einem solchen Vertrag auch davor schützen, dass die eigenen Bilder in einem pornografischen Kontext oder in anderen unseriösen Zusammenhängen veröffentlicht werden. In bestimmten Fällen kann man das Veröffentlichungsrecht auch auf bestimmte Medien eingrenzen oder andere Medien ausschließen.
  • Der Fotograf bzw. die Agentur kann je nach der Ausgangssituation in einem Model Release festhalten, dass das Bildmaterial auch in einem für das jeweilige Model negativen Kontext genutzt werden darf.
  • Nicht vergessen sollte man als Fotograf, dass bei Models, wie jünger als 18 Jahre alt sind, immer auch die Erziehungsberechtigten den Model Release Vertrag unterzeichnen müssen.

Was passiert bei einem Streitfall?

Nehmen wir an, ein Model unterschreibt einen TFP Vertrag. Zwei Wochen später veröffentlicht der Fotograf die Bilder und nutzt diese für eine Werbekampagne. Das Model hat in der Zwischenzeit einen neuen Job angenommen und möchte alle „Altlasten“ loswenden. Aus diesem Grund bittet sie den Fotografen mit der Erwähnung des „Rechts am eigenen Bild“, die Bilder zu entfernen.

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Da der Fotograf sich im Recht sieht, wird ein Rechtsstreit entfacht. Wer gewinnt? Falls im entsprechenden Vertrag die Nutzung der Bilder eindeutig beschrieben ist, ist die Rechtslage eindeutig. Der Fotograf hat das Recht zur Veröffentlichung der Bilder. Falls das Model dies nun nicht mehr möchte, müsste es dem Fotografen rückwirkend den entstandenen Schaden vergüten. Im einfachsten Fall erwirbt das Model durch einen Kauf die Urheberrechte an den entsprechenden Bildern.

Aber auch das Model könnte im Recht sein! Nämlich dann, wenn im Vertrag zu wenig Information vorhanden wäre, alsdass das Model die Konsequenzen hätte abschätzen können. Eine generelle Vorhersage wer einen solchen Fall gewinnt, gibt es also nicht. In einem Streitfall werden aber auf jeden Fall die Verträge genau geprüft und beurteilt, in welchem Masse man sich anhand der geregelten Punkte und Informationen über die Konsequenzen hätte bewusst sein können.

Zusammenfassung

Das Recht am eigenen Bild steht immer dem Recht aus der Urheberschaft des Fotografen entgegen. Im Zweifelsfall sollte aber damit gerechnet werden, dass das Persönlichkeitsrecht über dem Urheberrecht steht. Deshalb ist es immer wichtig, dass man alle verbindlichen Regelungen schriftlich festhält, um spätere Unklarheiten vorzubeugen. Dies gilt nicht nur für professionelle Model-Shootings, sondern auch für TFP-Shootings. Hier findet man eine Mustervereinbarung für das TFP-Shooting, die alle wichtigen Punkte beinhaltet.

pixolum Autor und Fotograf pixolum
Über den Autor

Patrick ist der Gründer von pixolum und versorgt dich seit 2012 mit spannendem Fotografie-Stoff. Neben seiner Leidenschaft für Kameras & Design unterstützt er kreative Köpfe beim Aufbau ihres Business. Er trinkt jeden Tag 7 Kaffees aus der pixolum Tasse, ist absoluter SEO Nerd und beginnt mehr, als er zu Ende bringen kann.

9 Gedanken und Fragen

  1. JIM CLICKS

    Ich bezeichne mich als „KRIEGSBERICHTERSTATTER“ und nicht bloß als
    Fotograph. Ich kenne keinen Kriegs- Fotoreporter, der die „Opfer“ befragt hätte, ob sie mit dem fotografiert werden einverstanden sind , so dies überhaupt möglich gewesen wäre. Also enthebt mich diese Funktion der allgemeinen Gesetzeslage. (???)
    JIM CLICKS
    pix@jim-clicks.com

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    1. pixolum

      Hallo Jim – ich denke nicht, dass man das Gesetz so auslegen kann. Ich könnte ja sonst auch sagen, ich sehe mich mit meinem Fahrrad als Schwertransporter und fahre deshalb immer mittig auf der Strasse 🙂

      Lg
      Patrick

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      1. Sven

        Hi, guter Artikel, praxisnah beschrieben. Eine Anmerkung von mir wäre nur dass in dem Text steht, dass das Modell im Streitfall das Urheberrecht erwerben kann. Dies ist in Deutschland nicht möglich, das Urheberrecht entsteht automatisch und ist unveräußerlich.
        Ich vermute sie meinten dass Modell sollte das „voll ausschließliche Nutzungsrecht erwerben“.

        Gruß Sven

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        1. pixolum

          Hallo Sven – ich denke da liegst du richtig. „Urheberrecht erwerben“ ist allenfalls der falsche Ausdruck. Besser wäre allenfalls das Recht zu erwerben, was mit dem Bild geschieht, ob es gelöscht oder unter welchen Umständen genutzt werden kann.

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  2. Martin Schulze

    Danke für den Artikel! Er ist gut und verständlich geschrieben! Der Link zum Gesetzartikel der Schweiz ist leider ungülig. Könntet Ihr diesen aktualisieren? Mich würde das Thema noch genauer interessieren.

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    1. pixolum

      Hi Martin, wurde aktualisiert! 🙂

      Antworten
  3. Stefan Burghardt

    Der link mit der gesetzlichen Regeln in der Schweiz führt zu nichts!

    Antworten
    1. pixolum

      Hallo Stefan. Danke für den Hinweis – der Link ist aktualisiert. Lg, Patrick

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  4. Angela Stöckel

    Wie ist das bei sogenannten Style-Shootings mit verschiedenen Dienstleistern?
    Einer stellt das Kleid, die andere die Blumen, Schmuck, Deko, Make-up, Models… Liegen die Bildrechte bei allen Dienstleistern oder nur beim Fotografen? Könnte der Fotograf die Bilder einfach verkaufen oder müssen alle zustimmen?
    Ich frage, weil ich viele solcher Anfragen bekomme und Auch schon viele solcher Shootings gemacht habe. Jetzt verkauft ein Fotograf diese Bilder. Geht das so einfach?

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